Freitag, 12. März 2010

Exmatrikulation - Endgültiges Nichtbestehen

Das Problem:

Für viele Studenten ist es ein Schock, wenn sie nach einer absolvierten Prüfung auf einmal Post von der Hochschule bekommen: "Sie haben die Prüfung im Fach X endgültig nicht bestanden, Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert." Viele Studenten wissen in diesem Moment nicht, was zu tun ist und sind mit der Situation überfordert.

Was ist als erstes zu tun?

Wichtig ist als erstes, sich den Zugang des Schreibens zu notieren. Falls der Bescheid per Einschreiben kam, ist es wichtig, den Umschlag, auf dem das Datum vermerkt wurde, aufzubewahren. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Rechtsbehelfsfrist gewahrt werden kann. Diese beträgt im Regelfall einen Monat ab Zustellung, so dass man sich in Ruhe über die Situation Gedanken machen und ggf. die nötigen rechtlichen Schritte einleiten kann.

In manchen Fällen werden das endgütlige Nichtbestehen und die Exmatrikulation in zwei verschiedenen Bescheiden versandt. Dann ist es besonders wichtig, dass gegen beide Bescheide rechtlich vorgegangen wird. Unterlässt man die Anfechtung eines Bescheides, wird dieser bestandskräftig und ist mit Rechtsmitteln nicht mehr überprüfbar.

Als Beispiel:
Student S erhält den Bescheid, die Prüfung im Fach X endgültig nicht bestanden zu haben. Eine Woche später erhält er den Exmatrikulationsbescheid, der ausschließlich auf die nicht bestandende Prüfung gestützt wird. Legt er nun ausschließlich gegen den Exmatrikulationsbescheid fristwahrend Widerspruch bzw. Klage ein, wird der Prüfungsbescheid bestandskräftig. Es steht nunmehr rechtsverbindlich fest, dass die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Dies hat zur Folge, dass man im Verfahren in Bezug auf die Exmatrikulation nicht vortragen kann, dass diese rechtswidrig sei, weil die Prüfung nicht endgültig nicht bestanden sei. Diesen Vortrag hat sich Student S selbst abgeschnitten.

Warum ist es sinvoll gegen die Exmatrikulation vorzugehen?

Widerspruch bzw. Anfechtungsklage haben im Regelfall von Gesetz wegen aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Sie als Student können während des Verfahrens weiter studieren und weitere Scheine erwerben (mit Ausnahmen). Verläuft das Verfahren erfolgreich, haben Sie so keinerlei Zeitverlust erlitten. Verläuft es nicht erfolgreich können die zwischenzeitlich erworbenen Scheine ggf. für einen anderen Studiengang verwandt werden.

Warum ist es sinnvoll gegen das Prüfungsergebnis vorzugehen?

Prüfungsergebnisse sollen das Leistungsvermögen des Studenten wiedergeben; dies tun sie allerdings nicht immer. Sei es, dass Sie während der Prüfung unerkannt krank waren; sei es dass ihnen der Termin der Prüfung erst einen Tag zuvor bekannt gegeben wurde und Sie deswegen besonders aufgeregt waren usw. Manchmal stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt tatsächlich der letzte Prüfungsversuch für Sie war, denn nicht immer sind die Prüfungsordnung oder die Anwendung der Prüfungsordnung durch die Hochschule rechtmäßig. Dies alles kann rechtlich von einem Anwalt überprüft werden.

Gerne bin ich Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

-Reisig-Emden-
Rechtsanwältin