Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2011 entschieden, dass die Bildung von Vergleichsgruppen im Rahmen von planmäßigen Beurteilungen, wie sie in der Beurteilungsrichtlinie vorgesehen ist, nicht mit der Soldatenlaufbahnverordnung vereinbar ist.
Der antragstellende Soldat wurde auf einem Dienstposten als Sachbearbeiter verwendet und seine planmäßige Beurteilung mit der Begründung angegriffen, in seiner Vergleichsgruppe seien auch ein Dezernatsleiter sowie mehrere Sachgebietsleiter einbezogen worden.Die Beurteilungsrichtlinien sehen für planmäßige Beurteilungen insoweit Vergleichsgruppen nicht auf Basis der Besoldungsgruppe oder des Dienstgrades sondern allein auf Basis der Dotierung der Dienstposten, auf denen sie eingesetzt sind.
Zwar ist eine Vergleichsgruppenbildung nach Funktionsebenen rechtmäßig, wenn die jeweilige Vergleichsgruppe hinreichend homogen zusammengesetzt ist. Die Dotierung eines Dienstpostes allein lasse indessen keine Rückschlüsse darauf zu, welche konkreten Aufgaben auf dem Dienstposten wahrzunehmen sind. Die in dem Verfahren streitgegenständliche Vergleichsgruppe wies ferner nicht die erforderliche Homogenität auf, so dass die Beurteilung aufgehoben wurde.
Für weitere Fragen zum Soldaten oder Laufbahnrecht stehe ich gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
-Reisig-Emden-
Rechtsanwältin
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