Sonntag, 27. März 2011

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 17. März 2011 entschieden (VG 36 L 62.11), dass ein Polizeibeamter auf Probe in diesem Fall rechtsmäßig aus dem Dienst entlassen werden könne, wenn er außerdienstlich den Anschein erwecken würde, sich mit der Rockerszene zu identifizieren.

Der Beamte auf Probe war duch diverse beschriftete Kleidungsstücke und das Tragen eines Einhand-Messer, dessen Besitz nach dem Waffengesetz verboten ist, aufgefallen. Er war mehrmals im Milieu der organisierten Kriminaliät angetroffen worden und hatt seinen Dienstcomputer unzulässigerweise für private Anschriftenermittlung benutzt. Zudem hatte er dienstliche Ausrüstungsgegenstände und einen Teleskopschlagstock in seinem privaten PKW mitgeführt.

Das Gericht führte hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme aus, das gesamte Verhalten und Persönlichkeitbild des Beamten rechtfertige die Einschätzung, dass dieser als Beamter auf Lebenszeit nicht in jeder Hinsicht den an seine Eignung zu stellenden Anforderungen gerecht werden würde. Polizeibeamte stünden insoweit im besonderen Blickfeld der Öffentlichkeit und müssten sich daher stets vorbildlich und verantwortungsbewusst zeigen.


Für weitere Fragen zum Bereich Beamtenrecht stehe ich gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

-Reisig-Emden-
Rechtsanwältin

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